{"id":57,"date":"2023-11-10T15:35:49","date_gmt":"2023-11-10T14:35:49","guid":{"rendered":"https:\/\/dflora.netphyd.de\/?page_id=57"},"modified":"2026-03-13T19:31:39","modified_gmt":"2026-03-13T18:31:39","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.netphyd.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<hr class=\"wp-block-separator has-text-color has-secondary-color has-alpha-channel-opacity has-secondary-background-color has-background is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong> <br>Der Verein f\u00fchrt den Namen: Netzwerk Phytodiversit\u00e4t Deutschlands e.V. (NetPhyD) Er hat seinen Sitz in Bonn. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><br>Zweck des Vereins ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Vernetzung der f\u00fcr die Flora und Vegetation Deutschlands zust\u00e4ndigen fachwissenschaftlichen Zentren und (regional bzw. auf Landesebene t\u00e4tigen) botanische Vereine in einem Kompetenzverbund f\u00fcr die Phytodiversit\u00e4t Deutschlands<\/li>\n\n\n\n<li>Interessenvertretung auf Bundesebene im Sinne eines Dachverbandes<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung der ehrenamtlichen Aktivit\u00e4ten und Potentiale zur bundesweiten Erhebung, Kartierung und Bestandsbeobachtung der Flora, Vegetation und genetischen Vielfalt und f\u00f6rdert dazu die Aktivit\u00e4ten der botanischen Vereinigungen in den Bundesl\u00e4ndern\/Regionen, die diesem Zweck dienen<\/li>\n\n\n\n<li>die Bereitstellung wissenschaftlicher Grundlagendaten \u00fcber die Flora und Vegetation Deutschlands f\u00fcr Wissenschaft und \u00d6ffentlichkeit<\/li>\n\n\n\n<li>die Erstellung bundesl\u00e4nder\u00fcbergreifender Fachgutachten zur Flora und Vegetation f\u00fcr Umwelt- und Naturschutz, sowie zur nachhaltigen Nutzung der nat\u00fcrlichen Ressourcen f\u00fcr Forschung, Erziehung, Lehre und Politikberatung<\/li>\n\n\n\n<li>die gegenseitige Unterst\u00fctzung bei der Einwerbung finanzieller Mittel f\u00fcr die Koordination und Unterst\u00fctzung ehrenamtlicher Leistungen, den Auf- und Aus\u00adbau von Informationssystemen \u00fcber Pflanzen und Vegetation Deutschlands. <\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist Ansprechpartner f\u00fcr Fachfragen \u00fcber die Flora und Vegetation Deutschlands auf Bundes- und L\u00e4nderebene und unterst\u00fctzt die Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung der deutschen sowie der internationalen Strategien zum Schutz der Pflanzen, pflegt nationale und internationale Fachkontakte und \u00fcbernimmt die Rolle eines Ansprechpartners im nationalen und internationalen Raum.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Unterst\u00fctzung der Vereinsziele dienen insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Abstimmung und Kooperation mit anderen, inhaltlich tangierenden Fachvereinigungen<\/li>\n\n\n\n<li>Herausgabe wissenschaftlicher Ver\u00f6ffentlichungen, z.B. einer Vereinszeitschrift<\/li>\n\n\n\n<li>Haltung und Entwicklung einer mit den Datensammlungen der Bundesl\u00e4nder vernetzten webbasierten Datenbankanwendung zur Erfassung, Darstellung und Nutzung von Funddaten (Schwerpunkt Flora)<\/li>\n\n\n\n<li>Zusammenarbeit mit den f\u00fcr Naturschutz zust\u00e4ndigen Institutionen auf Bundes- und L\u00e4nderebene und deren Beratung in den die Satzungszwecke betreffenden Fragestellungen<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung von Workshops, Vortragsveranstaltungen und Exkursionen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/strong><br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und dient nur wissenschaftlichen und gemeinn\u00fctzigen Bestrebungen. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Der Vorstand ist ehrenamtlich t\u00e4tig. Seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Einnahmen und Gewinne aus Beitr\u00e4gen oder Stiftungen d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Zwecke des Vereins verwandt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4 Mitglieder<\/strong><br>Der Verein besteht aus: <br><br>a. Korporativen Mitgliedern (Vereine, Arbeitsgemeinschaften oder vergleichbare Organisationen) <br>b. Einzelpersonen <br>c. F\u00f6rdernden Mitgliedern. <br><br>Die korporative Mitgliedschaft k\u00f6nnen Vereine und Arbeitsgemeinschaften mit mind. 15 Mitgliedern erwerben, deren Hauptzweck und Hauptt\u00e4tigkeit die Botanik, Vegetationskunde oder Pilzkunde ist. Die korporative Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag an den Vorstand. \u00dcber die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder haben in allen Mitgliederversammlungen Sitz und Stimme nach Ma\u00dfgabe dieser Satzung und erhalten die Vereinszeitschrift ohne besondere Bezahlung. Mitglieder haben beim Ausscheiden oder beim Aufl\u00f6sen des Vereins keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung der bis zum laufenden Gesch\u00e4ftsjahr geleisteten Beitr\u00e4ge oder auf das Vereinsverm\u00f6gen. Die Mitglieder sollen den Verein und seine Ziele f\u00f6rdern und haben die Pflicht, die Satzung einzuhalten. Sie haben einen von der Hauptversammlung festgesetzten Beitrag bis zum 31. M\u00e4rz eines jeden Jahres zu entrichten. Der Vorstand ist berechtigt, den Beitrag befristet zu erm\u00e4\u00dfigen, daf\u00fcr aber auch ggf. das Ausliefern der Zeitschrift auszusetzen. F\u00fcr Rechtsentscheide zwischen Mitgliedern und dem Verein sind die Gerichte zust\u00e4ndig. Der Vorstand hat das Recht, f\u00f6rdernde, korrespondierende und Ehrenmitglieder zu ernennen. Korrespondierende und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden, haben jedoch dieselben Rechte wie andere Mitglieder. Ein ordentliches Mitglied wird dann zum f\u00f6rdernden Mitglied ernannt, wenn es als Jahresbeitrag mindestens den vierfachen Betrag des von der Hauptversammlung beschlossenen Mindestbeitrages leistet. Durch einstimmigen Beschluss kann der amtierende Vorstand Ehrenvorsitzende ernennen. In der Mitgliederversammlung haben die korporativen Mitglieder, sofern sie ihren Beitrag im laufenden Jahr bezahlt haben, 3 Stimmen. Vorstand und Mitgliederversammlung haben das Recht, den Mitgliederbestand der Mitgliedsverb\u00e4nde zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die mit den Zielen des Vereins \u00fcbereinstimmt. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. F\u00f6rdernde Mitglieder haben nur beratende Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung (MV) fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschl\u00fcsse, au\u00dfer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.<br>Aufgaben der MV sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die MV nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die MV beschlie\u00dft den Vereinshaushalt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die MV beschlie\u00dft \u00fcber die Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n\n\n\n<li>Die MV w\u00e4hlt den Vorstand f\u00fcr 5 Jahre und kann auf Antrag \u00fcber eine vorzeitige Neuwahl beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen beschlie\u00dft die MV mit Zweidrittelmehrheit der teilnehmenden Mitglieder. J\u00e4hrlich findet eine Mitgliederversammlung statt, die den Mitgliedern sp\u00e4testens 14 Tage vorher schriftlich bekannt zu machen ist. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Die Einberufung muss erfolgen, wenn mindestens der vierte Teil der Mitglieder es unter Angabe dringend zu besprechender Angelegenheiten verlangt und zwar innerhalb der auf den Antragseingang folgenden 12 Wochen. Eine solche Versammlung ist jedem Mitglied mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen. Der Vorstand ist verpflichtet, Antr\u00e4ge, die ein Mitglied eingebracht hat, auf die Tagesordnung der gew\u00fcnschten Versammlung zu setzen, wenn sie sp\u00e4testens zwei Wochen vorher beim Vorstand eingehen.<br>Abstimmungen sind auch in Textform oder elektronischer Form m\u00f6glich (\u00a7 126a &amp; b BGB). Sofern nicht von mindestens 1\/3 der stimmberechtigten Mitglieder anders gefordert, sind offene Abstimmungen einschlie\u00dflich der Personalwahlen m\u00f6glich.<br>Explizit sollen damit virtuelle und hybride MV erleichtert werden.<br>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Schriftf\u00fchrer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6 Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><br>Die Mitgliedschaft erlischt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>durch den Tod eines Mitgliedes<\/li>\n\n\n\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>durch Streichung<\/li>\n\n\n\n<li>durch Ausschluss.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorstand kann ein Mitglied streichen, wenn das Mitglied die Zahlung verweigert. Dieser Vorstandsbeschluss ist endg\u00fcltig. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen, wenn es den Bestrebungen des Vereins zuwiderhandelt oder eine ehrenr\u00fchrige Handlung begeht. Hier steht den Betroffenen das Beschwerderecht bei der Hauptversammlung zu, deren Beschluss endg\u00fcltig ist. Das Mitglied bleibt mit seinem Beitrag dem Verein f\u00fcr das folgende Jahr verpflichtet, wenn seine Austrittserkl\u00e4rung nicht sp\u00e4testens bis zum 31. November beim Vorstand eintrifft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/strong><br>Es werden Beitr\u00e4ge erhoben, deren H\u00f6he die Mitgliederversammlung festsetzt. Studierende, Auszubildende, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Rentnerinnen und Rentner zahlen einen erm\u00e4\u00dfigten Beitrag. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird in einer separaten Beitragsordnung festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><br>Die Leitung des Vereins liegt in den H\u00e4nden des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus dem\/der 1. Vorsitzenden, und mind. zwei Vertretenden. Er f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte bis zur Neuwahl fort. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes ist der Vorstand berechtigt, sich durch Zuwahl bis zur n\u00e4chsten Hauptversammlung selbst zu erg\u00e4nzen. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zul\u00e4ssig. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand vertritt den Verein nach innen und au\u00dfen. Alle Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind jeweils alleine zeichnungsberechtigt. Bei Beschl\u00fcssen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Hier\u00fcber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der erweiterte Vorstand besteht aus einer Vertretung der korporativen Mitglieder (Vereine, Arbeitsgemeinschaften oder vergleichbaren Organisationen), sowie aus max. zwei gew\u00e4hlten Vertretungen der Einzelmitglieder. Der erweiterte Vorstand dient der Vernetzung der Vereinsmitglieder. Die Aufgaben und Befugnisse des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und erweiterten Vorstandes werden in einer Gesch\u00e4ftsordnung von der Mitgliederversammlung festgelegt. Entsprechend der Regelungen zur MV in \u00a75 sind auch die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und erweiterten Vorstandes virtuell oder hybrid m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung \/ Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks<\/strong><br>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei dieser Aufl\u00f6sungsversammlung m\u00fcssen mindestens 50 % der eingeschriebenen Mitglieder beteiligt sein. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 2\/3 der teilnehmenden Mitglieder. Bei Aufl\u00f6sung f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten an eine andere, steuerlich als gemeinn\u00fctzig anerkannte K\u00f6rperschaft oder Institution, die es im Sinne des \u00a7 2 dieser Satzung zu verwalten hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10 Revision<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens eine:n Revisor:in. Deren\/dessen Aufgabe ist die Rechnungspr\u00fcfung. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11 Salvatorische Klausel<\/strong><br>Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ber\u00fchrt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen: Netzwerk Phytodiversit\u00e4t Deutschlands e.V. (NetPhyD) Er hat seinen Sitz in Bonn. 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